Sonder- und Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe in Böden und Grundwasser (IHK und BBodSchV, Sachgebiet 2) erstellt Herr Dr. Enßlin Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen oder in Fällen, in denen ein Sachverständiger gemäß § 18 der BBodSchV erforderlich ist.

Wir erstellen aber auch Parteigutachten zu weiteren – außergerichtlichen – Fragestellungen, die zwar mit den Arbeitsthemen der TRION in Verbindung stehen, aber nicht den oben genannten klassischen Arbeitsfeldern zugeordnet werden können.